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Sicherheitsdienste und Personenschutz

Schutz wird immer wichtiger! Unsere Fachkräfte bieten Sicherheit, mindern Kriminalität und schützen Mensch und Eigentum.

Die speziell ausgebildeten und erfahrenen Sicherheitskräfte unseres Partners bieten Schutz für Gebäude, Veranstaltungen und Personen, die bedroht werden oder einer ständigen Gefahr ausgesetzt sind.

In unserer Gesellschaft nimmt das Bedürfnis nach privater Sicherheit immer mehr zu. Steigende Kriminalitätsraten erschüttern das Grundbedürfnis des Menschen nach Sicherheit, Recht und Ordnung.

Schutz vor Gefahren ist vielen ein Anliegen im Beruf, im Privatleben, am Arbeitsplatz und zu Hause.

Personenschutz

Der Bedarf an Schutz für Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Vor allem die stetig steigende Gewaltbereitschaft bei Verbrechen verunsichert viele. Personenschutz ist Vertrauenssache! Diskretion, Effektivität und fachliche Kompetenz sind dabei die Grundlagen des professionellen Handeln. Darauf können Sie sich bei uns verlassen.

Im Bereich Sicherheitsdienst und Personenschutz kooperieren wir mit einem Partner, welcher bereits seit 1994 international tätig ist. Unsere Personenschützer verfügen somit über umfassende Erfahrung und werden für alle wesentlichen Gefahrensituationen regelmäßig geschult und trainiert. Nur qualifiziertes und geschultes Personal kann wirkungsvollen Schutz für Leib und Leben gewährleisten.

Selbstverständlich liegen sämtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse, auch für Auslandseinsätze (USA, Italien, Schweiz, Österreich etc.) vor. Sowohl die Schutzperson als auch der Personenschützer wissen, dass sie sich in exponierten Situationen aufeinander verlassen müssen. Unterschiedliche Gefahrensituationen erfordern entsprechendes Handeln. Folglich gehen wir auch die Art und Weise, wie Personen in bestimmten Situationen zu schützen sind, individuell an.

Bei der Arbeit mit VIPs erfährt man zudem viel, was aus Sicherheitsgründen und wegen des Schutzes der Privatsphäre nicht an die Öffentlichkeit dringen darf. Grundlage dafür ist eine vorausgegangene Sicherheitsanalyse.

Personenschutz

Personenbegleitschutz

Unser Unternehmen stellt den jeweiligen Anforderungen entsprechend qualifizierte Personenschützer. Dies kann den Schutz von einer oder mehreren Schutzpersonen betreffen.

Oder - entsprechend dem Einsatzplan für die Absicherung von Weg- und Fahrtstrecken - den Einsatz mehrerer Personenschützer zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten. Gemäß den Erfordernissen jedes Einsatzes stellen wir selbstverständlich die notwendigen Sicherheits- und Kommunikationstechniken.

Bewaffneter Personenschutz

Der bewaffnete Personenschutz muss aus der Gefahrensituation heraus begründet sein. Dies ist Aufgabe ausschließlich für Spezialisten. Der ideale Personenschützer muss körperlich fit und geistig mindestens ebenso beweglich sein. Gefordert sind hier ein hohes psychisches Belastungsvermögen, eine schnelle Auffassungsgabe, Intelligenz, Kreativität und abgeklärtes Handeln. Selbstverständlich verfügen sämtlich Sicherheitsmitarbeiter/Innen über die hierzu notwendigen Zulassungen, Erlaubnisse und Fortbildungsnachweise.

Vgl. Gewerbeordnung § 34a (6): "Der Bewachungsunternehmer und seine Wachpersonen dürfen innerhalb und außerhalb des befriedeten Besitztums nur dann Schusswaffen führen, wenn ein Auftrag durchgeführt wird, der dies aus Gründen der Sicherung einer besonders gefährdeten Person im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 3 des Waffengesetzes oder eines besonders gefährdeten Objekts erfordert." Eine besondere Stärke unseres Kooperationsteams ist die Auslandsbegleitung Schutzbefohlener.

qualifizierte Personenschützer

Sicherheitsdienste

In Zusammenarbeit mit Partnern bieten wir für den Einzelhandel, Speditionen, Eventveranstalter, Industrie- und Wirtschaftsunternehmen, Gastronomie, Vereine und Privatpersonen folgende Sicherheitsdienste an:

  • Uniformierte Wachdienste
  • Doormann
  • Objektbewachungen
  • Schließdienste
  • Veranstaltungsschutz
  • Ordnerdienste
  • Bauüberwachungen
  • Parkraumbewachungen

Die Erlaubnis gem. §34a GewO (Gewerbeordnung) wurde am 09. 04. 1991 von der Gemeinde Schönaich erteilt.

Telefon: 07031 - 49 84 65
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