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Personenschutz Bewaffneter Personenschutz und Personenbegleitschutz

Personenbegleitschutz für Privatpersonen ist Vertrauenssache! Im Bereich Personen- und Begleitschutz sowie bei der VIP-Betreuung kooperieren wir mit einem international tätigen Partner zusammen, der über hervorragende Referenzen verfügt. Ein bewaffneter Personenschutz muss begründet sein.

Der Bedarf an Schutz für Privatpersonen wächst stetig. Dies hat ganz verschiedene Ursachen. Ein Grund können Belästigungen von Ex-Partnern oder von Stalkern sein.

Die Gewaltbereitschaft nimmt in diesen Fällen leider immer mehr zu. Aber auch die häusliche Gewalt bringt Menschen in Gefahrensituationen.

Im Bereich Personen- und Begleitschutz sowie VIP-Betreuung kooperieren wir mit einem Partner, welcher bereits seit den 90er Jahren international tätig ist und über hervorragende Referenzen verfügt. Unser Schutzteam führt Schutzmaßnahmen für Personen durch, deren Leben und Gesundheit potenziell gefährdet sind.

Personenschutz ist Vertrauenssache und bedarf zu jeder Zeit absoluter Diskretion. Darauf können Sie sich verlassen. Vertrauen, Zuverlässigkeit, Loyalität und Seriosität stehen bei uns an erster Stelle. Unsere Sicherheitsmitarbeiter bieten Ihnen optimalen Schutz, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Grundlage dafür ist eine vorausgegangene Sicherheitsanalyse.

Unsere Personenschützer werden für alle wesentlichen Gefahrensituationen regelmäßig geschult und trainiert und verfügen über die notwendige Erfahrung. Ein Personenschützer muss über ein sehr gutes Reaktionsvermögen und viel Flexibilität verfügen, um sich wechselnden Situationen schnell anpassen zu können. Er muss frühzeitig Gefahren erkennen, diese vorbeugen und jederzeit Gegenmaßnahmen ergreifen können. Grundlage dafür ist eine vorausgegangene Sicherheits- und Gefährdungsanalyse.

qualifizierte Personenschützer

Personenbegleitschutz für Privatpersonen

Unser Unternehmen stellt den jeweiligen Anforderungen entsprechend Sicherheitsmitarbeiter oder VIP-Betreuer. In der Regel wird zum Beispiel bei der Gefährdungsstufe III (eine Gefährdung der Person ist nicht auszuschließen) ein besonders geschulter Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt.

Dieser begleitet die sogenannte Schutzperson überall hin, fungiert als Fahrer und kann Gefahren rechtzeitig erkennen und Konfrontationen vorbeugen.

Beim Personenbegleitschutz sorgen unsere Einsatzkräfte entsprechend der Analyse und dem Einsatzplan für die Absicherung von Weg- und Fahrtstrecken. Dies kann den Schutz von einer oder mehreren Schutzpersonen betreffen und den Einsatz mehrerer Personenschützer zur gleichen Zeit und an verschiedenen Orten notwendig machen.

Hierbei sind unsere Mitarbeiter technisch voll ausgestattet.

Der bewaffnete Personenschutz bei Privatpersonen

muss aus der Gefahrensituation heraus begründet sein. Bei der Gefährdungsstufe I (die Person ist erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist jederzeit zu rechnen) ist dies ausschließlich die Aufgabe für Spezialisten und Profis. Für diese Gefährdungsstufe, die das Führen von Schusswaffen unumgänglich macht, ist das Führen von Schusswaffen, nach Erteilung sämtlicher Erlaubnisse, zulässig.

Selbstverständlich erfüllen unsere Personenschützer sämtliche Voraussetzungen und Abschlüsse (Trägerinternes Zertifikat und Zeugnisse, IHK-Sachkunde-Zeugnis nach §34a GwO, Erste-Hilfe-Schein) und werden ständig fortgebildet (Rechtliche Grundlagen, Interventionskunde, Psychologie und Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen etc.).

Telefon: 07031 - 49 84 65
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