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Privatdetektei mit Erfahrung private Videoüberwachung – erlaubt oder verboten?

Auch für Privatpersonen bieten wir zahlreiche Leistungen im Bereich der Videoüberwachung an. Egal ob Sie Opfer eines Stalkers sind oder die Einkommensverhältnisse Ihres ehemaligen Ehepartners wegen zu geringer Unterhaltszahlungen aufdecken möchten, bei uns sind Sie genau richtig. Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung wissen wir, worauf es ankommt.

Überwachungskameras sind längst keine teuren Anlagen mehr, immer mehr werden sie auch an Privathäusern installiert. Und wie sieht es rechtlich mit privater Videoüberwachung aus?

Wir achten nicht nur auf eine genaue und akribische Arbeit nach Ihren Vorgaben, wir halten uns selbstverständlich auch stets an Recht und Gesetz. Dies ist besonders wichtig, damit die ermittelten Beweise in einem möglichen späteren Verfahren auch anerkannt werden. Hierbei können Sie auf die Expertise unserer Privatdetektei vertrauen.

Als Privatdetektei gehört nicht nur das Sammeln gerichtsverwertbarer Beweise und der Schutz unserer Kunden zu unseren Aufgaben, wir beraten Sie auch umfassend. Von Beginn an stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und gehen die einzelnen Maßnahmen mit Ihnen durch.

Im Außenbereich ist eine Videoüberwachung dann problemlos möglich, wenn sie sich auf das private Grundstück, beschränkt und keinen öffentliche Raum abdeckt, beispielsweise gemeinsam genutzt und öffentliche Gehwege. Für offene Videoüberwachung besteht zudem Hinweispflicht.

Außenkamera

Private Videoüberwachung als Beweismittel zu nutzen ist ebenso möglich. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, z.B. bei Diebstählen im Privathaushalt. Anderenfalls muss jeder, der Zutritt zu Ihrer Wohnung hat, mit der Überwachung einverstanden sein, z.b. die Putzkraft oder der Babysitter. Hierzu beraten wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Dabei richten wir uns natürlich stets nach Ihren Vorgaben. Dazu gehört es auch, Ihnen bereits im Vorhinein die entstehenden Kosten aufzuzeigen. Denn Transparenz und ein vertrauensvolles und seriöses Verhältnis zu unseren Kunden hat für uns höchste Priorität. Als Privatdetektei gehört dies zu unserem Berufsethos.

Spezialisiert auf offene und verdeckte Videotechnik

Neben klassischen Klassische Observationsmaßnahmen vor Ort gehören für Privatdetektive heutzutage oft der Vergangenheit an. Je nach Situation führen wir diese trotzdem durch, vor allem haben wir uns jedoch auf den Einsatz von offener und verdeckter Videotechnik spezialisiert.

Kameras können hierbei unter der Beachtung rechtlicher Vorschriften unter anderem in Wohnungen. Tiefgaragen oder Hofeinfahrten installiert werden.

Erstere Variante wirkt dabei präventiv und schreckt potenzielle Einbrecher oder andere Straftäter ab. Kameras können hierbei unter anderem in Wohnungen. Tiefgaragen oder Hofeinfahrten installiert werden.

Verdeckte Videotechnik

Verdeckte Kameras werden immer dann eingesetzt, wenn - je nach Fall – eindeutige Beweisaufnahmen von Stalkern, Dieben oder anderen Personen zu sichern sind. Diese können auch in einem späteren Gerichtsverfahren Verwendung finden.

Wir sind für Sie von unserem Standort in Böblingen aus in der Region Stuttgart, auf Wunsch sogar in ganz Deutschland tätig. Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei. Wir helfen Ihnen gerne!

Telefon: 07031 - 49 84 65
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