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Tests und Kontrollen

Zur Erhebung der Dienstleistungsqualität bieten wir Ihnen Testkäufe und Servicechecks, zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen, Ehrlichkeitstests und Mitarbeiterkontrollen an.

Wird das Eigentum Ihres Unternehmens respektiert? Was geschieht während der Arbeitszeit? Sind Ihre Kunden mit Ihrem Personal und Ihren Produkten zufrieden? Unsere Testkäufer sind geschulte Beobachter, treten als normale Kunden auf und dokumentieren für sie reale Kundensituationen.

Als Arbeitgeber sollten Sie wissen, ob Ihre Arbeitsanweisungen eingehalten werden und ob Ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen greifen. Hierbei steht Ihnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Mitarbeiterkontrollen zur Verfügung.

Vorwiegend für unsere Stammkunden und für Kleinunternehmen in unserem Einzugsgebiet bieten wir daher auch Servicetests und Sicherheitskontrollen an.

Ehrlichkeitstests

Sie haben das ungute Gefühl, dass einer Ihrer Angestellten Geld unterschlägt. Bei der Aufklärung können unsere Detektive Sie mit Ehrlichkeitstests unterstützen.

Das bedeutet: wir führen eine Situation herbei, die es bewusst Ihren Mitarbeitern ermöglicht, eine gegen den Betrieb gerichtete strafbare Handlung oder eine Arbeitsvertragsverletzung zu begehen. Bei dieser Kontrollmöglichkeit berücksichtigen wir selbstverständlich alle arbeitsrechtlichen Voraussetzungen.

Testkäufe und Servicechecks (Mysteryshopping)

Der Grundgedanke dieser Tests ist die turnusmäßige oder kontinuierliche Prüfung Ihrer Kundenkontakt- und Servicequalität. Dies ermöglicht Ihnen die Einleitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Verbesserung ihrer Qualitätsstandards und die Erhöhung Ihrer Kundenzufriedenheit.

In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellen wir einen Fragenkatalog oder greifen auf standardisierte Checkformulare zurück.

Unsere Mitarbeiter testen Ihren Verkauf oder Ihre Filialen und erstellen einen Testbericht. Nach Auswertung der Ergebnisse werden konkrete Verbesserungspotenziale sichtbar. Abschließend bieten wir Ihnen die Überprüfung des Erfolges Ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen an.

Testkauf

Mitarbeiter­kontrollen / Personalausgangs­kontrollen

Mitarbeiterkontrollen sind weder generell verboten oder erlaubt – es kommt immer auf den Einzelfall an. Zulässig ist eine Kontrolle nur dann, wenn sie verhältnismäßig ist und das Interesse des Arbeitgebers gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers überwiegt.

Wurde das Eigentum des Arbeitgebers schwerwiegend beeinträchtigt, zum Beispiel durch Diebstähle oder Unterschlagungen, sind Mitarbeiterkontrollen durchaus gerechtfertigt.

Gibt es einen gravierenden Verdacht, darf auch auf härtere Maßnahmen zurückgegriffen werden. Allgemeine Kontrollmaßnahmen müssen akzeptiert werden.

In manchen Betrieben werden beim Verlassen des Geländes Taschenkontrollen durchgeführt. Das ist zulässig, wenn es betriebsüblich ist. Ansonsten können derartige Maßnahmen nur per betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung eingeführt werden. Allgemeine Ausgangskontrollen unterfallen meist auch der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates.

Telefon: 07031 - 49 84 65
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